ARIES® Abfluss Frisch – Natürliche Reinigung für freie Abflüsse
Geruchsbeseitigung & Rohrpflege ohne Chemie
Der ARIES® Abfluss Frisch ist ein biologisch aktiver Abflussreiniger, der unangenehme Gerüche aus Küchen- & Badabflüssen beseitigt. Statt aggressiver Chemikalien wirken Mikroorganismen der Klasse 1, die organische Ablagerungen sanft & nachhaltig abbauen.
Ob Fette & Speisereste in der Küche oder Haar- & Seifenrückstände im Badezimmer – mit regelmäßiger Anwendung bleiben deine Abflüsse frisch & frei von Verstopfungen.
Warum ARIES® Abfluss Frisch?
- Neutralisiert unangenehme Gerüche auf natürliche Weise
- Entfernt Fett-, Seifen- & Essensreste ohne aggressive Chemikalien
- Verhindert Ablagerungen & erneute Verstopfungen
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Biologisch abbaubar & unbedenklich für Abwassersysteme
- Enthält Mikroorganismen zur natürlichen Zersetzung
Anwendungsbereiche
- Küchenspülen – Fett- & Speisereste schonend entfernen
- Badezimmer – wirkt gegen Shampoo-, Duschgel- & Hautschuppen-Rückstände
- Dusche & WC – beugt Ablagerungen vor & sorgt für frische Rohre
Anwendung – So einfach geht’s
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50 ml unverdünnt in den Abfluss oder Siphon geben.
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Kein Wasser nachgießen – mindestens 12 Stunden einwirken lassen (ideal über Nacht).
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Regelmäßig anwenden – 2x pro Monat für langfristigen Schutz.
Wichtige Hinweise
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Nicht mit chemischen Abflussreinigern kombinieren, da diese die Mikroorganismen zerstören.
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Umweltfreundlich & biologisch abbaubar – sicher für Kläranlagen & Abwassersysteme.
Inhaltsstoffe & Nachhaltigkeit
- Enthält Mikroorganismen, Lavandinöl (bio), Makro- & Mikronährstoffe, organische Säuren
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Ökologisch zertifiziert nach Artikel 16 Absatz 5 VERORDNUNG (EG) Nr. 834/2007
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Nachhaltige Alternative zu chemischen Rohrreinigern
Mit ARIES® Abfluss Frisch bleiben deine Abflüsse sauber, frisch & frei von Ablagerungen – ganz ohne Chemie!
Hinweise: Nicht in Verbindung mit anderen Abflussreinigern verwenden, da die dort enthaltene Chemie den „Helfer-Mikroorganismen“ schadet.
Zugelassen als ökologisches Betriebsmittel gemäß Artikel 16 Absatz 5 VERORDNUNG (EG) Nr. 834/2007 iVm IFOAM Basis-Richtlinien Ziff. 4.5, Anhang 2.