Mottlock Mottenbox gegen Kleidermotten von Aries
Die Klebefalle von Aries gegen Kleidermotten dient der Befallskontrolle in Kleiderschränken und Naturtextilien. Sie hat außerdem eine sichere Wirkung durch Pheromon-Lockstoff und ist giftfrei und geruchslos. Die Mottenbox besteht aus einer textilschützenden Schachtel und einem Klebebrett mit integriertem Lockstoff. Dank des praktischen, separaten Aufhängebügel kann die Mottenbox ganz einfach auf der Kleiderstange befestigt werden. Durch den Lockstoff werden männliche, paarungswillige Motten angezogen und bleiben auf der Klebefläche haften. Die Anzahl der gefangenen Motten gibt Ihnen Aufschluss darüber, wie stark der Befall ist. Die Mottenbox wirkt nach dem Öffnen der Schutzverpackung etwa 12 Wochen.
Produktinformationen "Mottlock Mottenbox Kleidermotte"
Die
Mottlock® Mottenbox zur Befallsüberwachung besteht aus einer textilschützenden Schachtel und einem Klebebrett mit integriertem Lockstoff (Pheromon). Die Mottlock® Mottenbox ist nicht geeignet zur Bekämpfung eines Befalls. Wird ein Befall festgestellt, bieten wir geeignete Mittel zur Vertreibung und Bekämpfung an.
Die Mottlock® Mottenbox ist mit einem separaten Aufhängebügel ausgestattet und kann somit auf Wunsch bequem an die Kleiderstange gehangen werden.
- Einfache und zuverlässige Anwendung durch integrierten Lockstoff
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Ungiftig und geruchlos
Information: Das Pheromon (Lockstoff) entweicht, verteilt sich in der Umgebung und lockt paarungswillige Mottenmännchen an, die dann auf der Klebefläche haften bleiben. Die Anzahl der gefangenen Motten gibt Ihnen Auskunft über die Stärke des Befalls. Maßnahmen bei Mottenbefall und ausführliche Informationen siehe Packungsbeilage.
Wirkdauer: 12 Wochen nach Öffnen der Schutzverpackung
Inhalt: 1 Schachtel enthält 1 Klebeboden mit integriertem Lockstoff.
Separat erhältlich ist auch das Mottenbox Nachfüllset.
Anwendung: Siehe beiliegende Gebrauchsanleitung.
Hinweise: Zugelassen als ökologisches Betriebsmittel gemäß Artikel 16 Absatz 5 VERORDNUNG (EG) Nr. 834/2007 iVm IFOAM Basis-Richtlinien Ziff. 4.5, Anhang 2.